Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
(Stand: Februar 2026)
Wand-Werk Weimar – Graffiti-Entfernung, Fassadenreinigung & Fassadenschutz
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Graffiti-Entfernung, Fassadenreinigung, Oberflächenschutz sowie damit verbundene Dienstleistungen zwischen Wand-Werk Weimar (im Folgenden „Auftragnehmer“) und dem Kunden (im Folgenden „Kunde“).
(2) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(2) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder in Textform erfolgende Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Ausführung zustande.
(2) Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen der Textform (z. B. E-Mail oder Brief).
(2) Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen der Textform (z. B. E-Mail oder Brief).
§ 3 Leistungsumfang und Reinigungsergebnis
(1) Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.
(2) Die Reinigung erfolgt fachgerecht nach den anerkannten Regeln der Technik und im Rahmen des technisch Machbaren. Aufgrund von Alterung, Vorschäden oder Beschaffenheit der Oberflächen können optische Unterschiede (z. B. Schattenbildung, Farbabweichungen, Glanzunterschiede) verbleiben. Eine vollständig einheitliche Oberflächenoptik kann nicht zugesichert werden.
(3) Probeflächen dienen der Beurteilung des Reinigungsergebnisses und sind vom Kunden vor Beginn der Gesamtleistung abzunehmen.
(2) Die Reinigung erfolgt fachgerecht nach den anerkannten Regeln der Technik und im Rahmen des technisch Machbaren. Aufgrund von Alterung, Vorschäden oder Beschaffenheit der Oberflächen können optische Unterschiede (z. B. Schattenbildung, Farbabweichungen, Glanzunterschiede) verbleiben. Eine vollständig einheitliche Oberflächenoptik kann nicht zugesichert werden.
(3) Probeflächen dienen der Beurteilung des Reinigungsergebnisses und sind vom Kunden vor Beginn der Gesamtleistung abzunehmen.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt sicher, dass Arbeitsflächen frei zugänglich sind.
(2) Strom (230 V / 16 A) und Wasser sind in zumutbarer Reichweite kostenfrei bereitzustellen, sofern keine autarke Versorgung vereinbart ist.
(3) Für die Dauer der Arbeiten ist ein geeigneter Stellplatz (z. B. für ID. Buzz oder Opel Movano) in unmittelbarer Objektlage bereitzustellen. Anfallende Parkgebühren oder Kosten für notwendige Sondernutzungen (z. B. Gehwegsperrungen) trägt der Kunde.
(4) Bekannte Vorschäden, lose Putzteile, poröse Fugen oder empfindliche Oberflächen sind dem Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten mitzuteilen. Bei denkmalgeschützten Objekten obliegt die Einholung der erforderlichen Genehmigungen dem Kunden.
(2) Strom (230 V / 16 A) und Wasser sind in zumutbarer Reichweite kostenfrei bereitzustellen, sofern keine autarke Versorgung vereinbart ist.
(3) Für die Dauer der Arbeiten ist ein geeigneter Stellplatz (z. B. für ID. Buzz oder Opel Movano) in unmittelbarer Objektlage bereitzustellen. Anfallende Parkgebühren oder Kosten für notwendige Sondernutzungen (z. B. Gehwegsperrungen) trägt der Kunde.
(4) Bekannte Vorschäden, lose Putzteile, poröse Fugen oder empfindliche Oberflächen sind dem Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten mitzuteilen. Bei denkmalgeschützten Objekten obliegt die Einholung der erforderlichen Genehmigungen dem Kunden.
§ 5 Termine und Witterungseinflüsse
(1) Termine gelten nur als Fixtermine, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart sind.
(2) Fassadenarbeiten sind witterungsabhängig. Bei ungeeigneter Witterung (z. B. Frost unter 5 °C, Sturm oder Starkregen) kann sich der Ausführungstermin verschieben. Der Auftragnehmer informiert den Kunden unverzüglich und stimmt einen neuen Termin ab.
(2) Fassadenarbeiten sind witterungsabhängig. Bei ungeeigneter Witterung (z. B. Frost unter 5 °C, Sturm oder Starkregen) kann sich der Ausführungstermin verschieben. Der Auftragnehmer informiert den Kunden unverzüglich und stimmt einen neuen Termin ab.
§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Bei Aufträgen ab einem Nettoauftragswert von 750 € kann der Auftragnehmer Abschlagszahlungen verlangen: 30 % bei Auftragserteilung, 30 % bei Materialanlieferung oder Arbeitsbeginn, Restzahlung nach Abnahme.
(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Gegenüber Geschäftskunden wird eine Verzugspauschale von 40 € erhoben (§ 288 Abs. 5 BGB). Bei Verbrauchern werden Mahnkosten nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
(2) Bei Aufträgen ab einem Nettoauftragswert von 750 € kann der Auftragnehmer Abschlagszahlungen verlangen: 30 % bei Auftragserteilung, 30 % bei Materialanlieferung oder Arbeitsbeginn, Restzahlung nach Abnahme.
(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Gegenüber Geschäftskunden wird eine Verzugspauschale von 40 € erhoben (§ 288 Abs. 5 BGB). Bei Verbrauchern werden Mahnkosten nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
§ 7 Abnahme
Die Abnahme erfolgt unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten. Erscheint der Kunde trotz rechtzeitiger Einladung nicht zum Abnahmetermin, gilt die Leistung nach Ablauf von fünf (5) Werktagen als abgenommen, sofern keine wesentlichen Mängel in Textform gemeldet werden.
§ 8 Gewährleistung und Haftung
(1) Offensichtliche Mängel sind innerhalb von acht (8) Tagen nach Abnahme in Textform zu rügen.
(2) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die auf bereits bestehende Mängel oder defekte Bausubstanz zurückzuführen sind (z. B. abplatzender Putz, undichte Fugen, Wassereintritt).
(3) Für Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Auftragnehmer uneingeschränkt.
(4) Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt – maximal bis zur Höhe des jeweiligen Auftragswertes, höchstens jedoch 10.000 €.
(2) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die auf bereits bestehende Mängel oder defekte Bausubstanz zurückzuführen sind (z. B. abplatzender Putz, undichte Fugen, Wassereintritt).
(3) Für Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Auftragnehmer uneingeschränkt.
(4) Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt – maximal bis zur Höhe des jeweiligen Auftragswertes, höchstens jedoch 10.000 €.
§ 9 Kündigung durch den Kunden
Kündigt der Kunde den Vertrag ohne wichtigen Grund vorzeitig, behält der Auftragnehmer Anspruch auf Vergütung der bereits erbrachten Leistungen sowie auf eine pauschale Entschädigung von 10 % des noch nicht ausgeführten Auftragswertes, es sei denn, der Kunde weist einen geringeren Schaden nach. Der Auftragnehmer kann einen höheren tatsächlichen Schaden nachweisen.
§ 10 Datenschutz und Bildrechte
(1) Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO verarbeitet und gespeichert.
(2) Der Auftragnehmer darf anonymisierte Vorher-/Nachher-Fotos zu Referenz- und Werbezwecken verwenden, sofern keine Rückschlüsse auf Personen oder sensible Daten (z. B. Kennzeichen, Namen, Hausnummern) möglich sind.
(3) Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit in Textform widersprechen; in diesem Fall werden die betroffenen Aufnahmen gelöscht oder unkenntlich gemacht.
(2) Der Auftragnehmer darf anonymisierte Vorher-/Nachher-Fotos zu Referenz- und Werbezwecken verwenden, sofern keine Rückschlüsse auf Personen oder sensible Daten (z. B. Kennzeichen, Namen, Hausnummern) möglich sind.
(3) Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit in Textform widersprechen; in diesem Fall werden die betroffenen Aufnahmen gelöscht oder unkenntlich gemacht.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand ist Weimar, soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(2) Gerichtsstand ist Weimar, soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
§ 12 Onlinepräsenz, Impressum und Datenschutz
(1) Informationen gemäß Impressumspflicht (§ 5 TMG), Rundfunkstaatsvertrag (§ 55 RStV) und Datenschutz-Grundverordnung (Art. 13 ff. DSGVO) sind auf der Website des Auftragnehmers abrufbar:
https://www.wand-werk-weimar.de/impressum und https://www.wand-werk-weimar.de/datenschutz.
(2) Diese Hinweise sind nicht Bestandteil der AGB, sondern erfüllen die gesetzlichen Informationspflichten im Onlinebetrieb.
https://www.wand-werk-weimar.de/impressum und https://www.wand-werk-weimar.de/datenschutz.
(2) Diese Hinweise sind nicht Bestandteil der AGB, sondern erfüllen die gesetzlichen Informationspflichten im Onlinebetrieb.